Beim letzten Treffen der Arbeitskreismitglieder am 06.12.2016 wurde beschlossen, bedürftigen Schülern 50% der Fahrscheinkosten zu erstatten. Alle Flüchtlings-Schulkinder der Samtgemeinde, die innerhalb der 2 km-Zone zu ihrer jeweiligen Schule wohnen und damit keinen Anspruch auf die kostenlose Busbeförderung haben, erhalten Zuschüsse in Höhe von 50%, höchstens jedoch € 20,- im Monat der angefallenen Busbeförderungskosten. Diese Zuschüsse erhalten auch die Kinder von Hartz IV-Empfängern.

Die Kostenerstattung erfolgt ganz unbürokratisch. Die Familien sammeln die Fahrscheine (Einzel- oder Monatskarten) und kommen damit zum „Teetreff“,  der jeden dritten Freitag von 15:00 bis 17:00 Uhr in der Mensa des Schulzentrums Steinkirchen (Striep 2, in der „Essbar“) stattfindet. Dort wird Ihnen die Hälfte des Fahrgeldes bis zu einer Zuschusshöhe von €20,00 pro Kind ausgezahlt. Der Fahrkostenzuschuss wird in den Wintermonaten Dezember 2016 bis März 2017 gezahlt.